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neue Maßnahmen im Pfarrverband

Sie sind hier:

SCHRITT FÜR SCHRITT in die ZUKUNFT

im Pfarrverband MELK-ST.KOLOMAN

- unter Berücksichtigung der Verordnung der Bundesregierung
und den Vorgaben der Öster. Bischofskonferenz und Diözesanbischof Dr. Alois Schwarz.


Ab 15. Mai 2020 sind wieder öffentliche Gottesdienste in geschlossenen Räumen, sprich Kirchen, möglich. Allerdings gibt es dafür sehr hohe Auflagen. Eine Rückkehr zur bisherigen Praxis der Feier des Sonntagsgottesdienstes ist bis auf Weiteres noch nicht möglich.
Die Auflagen in Kürze:
# Teilnahme am Gottesdienst nur mit Mund-Nasen-Schutz
# Einhaltung eines Mindestabstandes von zwei Metern
# Regelmäßige Desinfektion von Flächen und Vorrichtungen wie z.B. Türgriffen
# Einlasskontrollen und Ordnerdienste
# Beschränkung der Kapazitäten: Die Anzahl der erlaubten Teilnehmerinnen und Teilnehmer ergibt sich aus der Gesamtgröße des Innenraums (pro 10 m2 der Gesamtfläche eine Person) und einem zu wahrenden Mindestabstand von 2 Meter.
Im Konkreten bedeuten diese Bedingungen (2m Abstand | 10m2 pro Person) für unsere Kirchen: In der Pfarrkirche in Melk können max. 42 Personen und in St. Koloman (Matzleinsdorf) max. 18 Personen an der Feier eines Sonntagsgottesdienstes teilnehmen.

Durchführung

Damit niemand vor der Kirchentüre wegen bereits erreichter bzw. erlaubter Teilnehmerzahl abgewiesen werden muss, ist eine telefonische Anmeldung im Pfarrbüro unbedingt erforderlich, und zwar jeweils am Donnerstag von 9 Uhr bis 16 Uhr vor dem betreffenden Sonntag. (Telefonnummer: 0676 826633244)

Die Gottesdienste werden am Sonntag um 9 Uhr in St. Koloman und um 10 Uhr in Melk gefeiert. Sonntagsgottesdienste am Vorabend (Samstag) und Wochtagsgottesdienste sind bis auf Weiteres noch ausgesetzt. Sollte das Bedürfnis es erfordern, kann auch noch ein weiterer Gottesdienst am Sonntag angesetzt werden.

Die Sonntagsgottesdienste werden als Wortgottesfeiern ohne Kommunion gefeiert. Der Kommunionempfang ist auch ein wesentlich leibliches Ereignis, das Fühlen, Schmecken und Präsenz umfasst. Dies lässt sich mit einem limitierten gemeinschaftlichen Rahmen und den Auflagen des Infektionsschutzes kaum verbinden. Außerdem soll durch die Wortgottesfeier in der Kirche mit all jenen eine Verbindung geschaffen werden, die zuhause als Hauskirche den Sonntagsgottesdienst feiern. Der schmerzvolle Verzicht auf die Eucharistiefeier soll überdies ein bewusstes Zeichen der Solidarität mit all jenen sein, die auch weiterhin aus Eigenschutz (Personen 65+ und Personen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen) zuhause bleiben sollten, sowie mit unseren Erstkommunionkindern und ihren Familien, denen das Fest der Erstkommunion bisher versagt geblieben ist.

Wir sind uns der Problematik eines limitierten Zugangs zu den Gottesdiensten schmerzlich bewusst. Die Überzeugung, dass Gottesdienste Orte der bedingungslosen Zuwendung Gottes sind, verträgt sich nicht mit einer Konkurrenz um begrenzte Plätze. Der Verstand und die Verantwortung für die Mitmenschen, vor allem die Schwächeren, fordern von uns aber, die von der Bischofskonferenz und der Regierung erlassenen Bedingungen klar, konsequent und ausnahmslos einzuhalten.

Weitere kirchliche und pfarrliche Veranstaltungen

Taufen und Hochzeiten sind bis auf Weiteres auf 10 Personen limitiert, ansonsten unterliegen sie denselben Rahmenbedingungen. Für eine angemessene Feier dieser Sakramente ist es sinnvoll, diese auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.

Bestattungen finden auf dem Friedhof im zahlenmäßig kleinen Kreis (bis zu 30 Personen)
statt.

Sämtliche kirchlichen Veranstaltungen, die mit Versammlungen verbunden sind (Pfarrkaffee,
Ministranten- und Jungscharlager, Pfarrfest, Wallfahrten), müssen auf Anordnung der
Bischofskonferenz bis Ende August abgesagt werden. Dies gilt für Veranstaltungen in Räumen
wie auch im Freien.


Die seit März | Fastenzeit begonnene Praxis der »Hauskirche« führen wir gerne weiter. Dazu finden Sie immer ab Freitag einen Feiervorschlag für den entsprechenden Sonntag (Erwachsene und Kinder) unter www.mstk.at. Mit der ab 15. Mai gewährten Möglichkeit, öffentliche Gottesdienste unter den aufgezählten Rahmenbedingungen zu feiern, ist noch nicht die bisher gewohnte Gottesdienstpraxis erreicht, aber es ist ein erster Schritt zu einer in unseren Kirchen erfahrbaren Glaubens- und Gebetsgemeinschaft.

Das Pfarrbüro ist ab 19. Mai zu den gewohnten Zeiten für den Parteienverkehr wieder geöffnet, dabei sind auch hier die Sicherheitsmaßnahmen (Mund-Nasen-Schutz, Abstand 2 m) einzuhalten. Das Pfarrverbandsmagazin »Koloman« wird erst Anfang Juli erscheinen.

Unterlagen für die »Hauskirche«, sowie Aktualisierungen der Maßnahmen und weitere News finden sie hier auf unserer Website.

Informationen aus dem Stift Melk

Das Stift Melk ist ein vielschichtiger Gesamtkomplex, der Kirche, Schule, Tourismus und zahlreiche Arbeitsstätten umfasst. All diese Bereiche unterliegen im Detail unterschiedlichen Rahmenbedingungen und müssen aufeinander abgestimmt werden. Derzeit wird entsprechend den bestehenden Regelungen ein Stufenplan der Wiederöffnung erarbeitet, der laufend an die sich ändernden Bestimmungen angepasst wird.
Informationen dazu finden Sie unter www.stiftmelk.at.
Eine Wiederaufnahme der öffentlichen Gottesdienste ist vorerst mit Pfingstsonntag (31. Mai 2020) geplant. Dazu werden gesonderte Informationen erfolgen.