...unter Berücksichtigung der Verordnung der Bundesregierung und den Vorgaben der Öster. Bischofskonferenz und Diözesanbischof Dr. Alois Schwarz.
Mit 7. Dezember gelten folgende Auflagen:
> Beim Betreten bis zum Verlassen und während der Feier des Gottesdienstes in der Kirche ist ein Mund-Nasen-Schutz (KEIN GESICHTSSCHILD) zu tragen.
> Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Meter.
> Regelmäßige Desinfektion von Flächen und Vorrichtungen wie z.B. Türgriffen.
> Einlass- und Ordnerdienste beim Sonntagsgottesdienst.
> Kapazitäten der Kirchen: Mit der vorgegebenen 1,5-Meter-Distanz-Regel ergeben sich für unsere Kirchen folgende Richtzahlen: In der Pfarrkirche in Melk können bis zu 87 Personen und in St. Koloman (Matzleinsdorf) bis zu 28 Personen an der Feier eines Gottesdienstes teilnehmen.
> KEIN Gemeinde- und Chorgesang.
> Die Kommunion kann ausschließlich in Form der Handkommunion gereicht werden.
> »Contact-Tracing«: Um die Anforderung und Notwendigkeit eines »Contact-Tracing« sinnvoll einhalten zu können und niemanden wegen erreichter Teilnehmerzahl abweisen zu müssen, ist eine telefonische Voranmeldung im Pfarrbüro für die Gottesdienste an den Sonn- und Feiertag notwendig und sinnvoll. Diese Anmeldung sollte bitte bis Freitag 12.00 Uhr vor dem jeweiligen Sonntag erfolgen. Telefonnummer: 0676 826633244.
> Beim Begräbnisgottesdienst und bei der Bestattung auf dem Friedhof ist die Teilnehmerzahl auf 50 Personen limitiert. Eine Anmeldung zum Begräbnis-Gottesdienst in der Kirche ist notwendig.
> Das Pfarrbüro ist zu den gewohnten Zeiten für den Parteienverkehr geöffnet, dabei sind auch hier die Sicherheitsmaßnahmen (Mund-Nasen-Schutz, Abstand 1,5 m, max. 1 Besucher im Büro) einzuhalten.
Wir bitten um Verständnis, Achtsamkeit und das Gebet für alle Erkrankten und Betroffenen.
P. Lukas & das Pfarrverbandsteam